Stellungnahme des VBE NRW zu den Kernlehrplänen für die Fremdsprachen in der Sekundarstufe I

19.04.2021

für Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule – Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

Der VBE NRW nimmt zu folgenden Aspekten Stellung:

Die Corona-Pandemie fordert alle Schulen seit über einem Jahr in einem unglaublichen Maße. Wechselnde Vorgaben, unterschiedliche Unterrichtsmodelle und -konzepte und die konstante Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln haben einen Schulalltag zur Folge, der weit weg von der „Normalität“ vor Corona ist. Daher ist aus Sicht des VBE die Einführung neuer Kernlehrpläne für die Fremdsprachen in der Sekundarstufe I für Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule zu diesem Zeitpunkt mehr als unglücklich und sollte verschoben werden, bis die Lehrkräfte wieder die Ressourcen haben, sich mit den entsprechenden Kernlehrplänen intensiv zu beschäftigen. Aktuell sollten sämtliche Zeit- und Kraftressourcen der Kolleginnen und Kollegen für die Schülerinnen und Schüler und den Unterricht eingesetzt werden können.

Außerdem stellt der VBE fest, dass die Unterstützungsangebote, die sowohl Beispiele für schulinterne Arbeitspläne als auch Unterrichtsmaterialien beinhalten sollen, noch nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Querschnittsaufgaben, die expliziter formuliert sind, problematisch. Leider sind die Verweise zur Querschnittsaufgabe Verbraucherbildung noch nicht in den Kernlehrplanentwürfen aufgeführt, so dass hierzu keine Stellungnahme möglich ist.

Der VBE stellt ebenso kritisch fest, dass wiederum keine Synopsen vorgelegt wurden. Das betrifft auf der einen Seite den Vergleich mit den aktuellen Lehrplänen und auf der anderen Seite den Vergleich der Kernlehrplanentwürfe für die Fremdsprachen für die verschiedenen Schulformen. Eine Bereitstellung der zur Verbändebeteiligung notwendigen Synopsen, in denen die vorgelegten Änderungen kurz begründet werden, muss von QUA-LiS erwartet werden dürfen. Dies wäre ein deutliches Zeichen, dass die Verbändeanhörung ernstgenommen und ein qualitativer Austausch auf den Ebenen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit angestrebt wird.

Die Anpassung des Kompetenzmodells in den Kernlehrplanentwürfen ist in Hinblick auf die Strukturierung der Kompetenzen im Lehrplan für die Oberstufe nachvollziehbar. Die damit verbundene stärkere Akzentuierung der Text- und Medienkompetenz wird als zeitgemäß wahrgenommen.

Das Strukturelement „Fachliche Konkretisierungen“ zu den Kompetenzerwartungen bei den modernen Fremdsprachen ist Teil der Gesamtobligatorik. Da es sich bei den fachlichen Konkretisierungen um die Mindestanforderungen handelt, ist der Verzicht auf Klammerzusätze, „u.a.“ oder „z.B.“ nachvollziehbar.

Detailkritik:

Das Aufführen der Kompetenzerwartungen am Ende der Erprobungsstufe und am Ende der Sekundarstufe I – und nicht mehr am Ende der Doppeljahrgangsstufen 5/6, 7/8, 9/10 - impliziert auf den ersten Blick neue Gestaltungsspielräume für die Ausgestaltung der schulinternen Arbeitspläne. In diesem Kontext muss das Fehlen von Materialien und Musterbeispielen für konkrete schulinterne Arbeitspläne kritisiert werden, da sich die Implementierung der Kernlehrpläne für die einzelnen Jahrgänge ohne Unterstützungsmaterialien als sehr zeitaufwendig gestalten wird.

Die Integration der Querschnittsaufgaben in den verschiedenen Kernlehrplanentwürfen erscheint nicht transparent und konsequent. Während z.B. in den Fächern Latein und Türkisch der Aspekt der „Geschlechterrollen“ exemplifiziert wird und damit die gendersensible Bildung in einen Teilfokus gerückt wird, fehlt dieser Aspekt in den Fächern Englisch, Spanisch oder auch Französisch.

Weiterhin ist auffallend, dass im Fach Niederländisch die fachliche Konkretisierung „Umwelt- und Naturschutz“ als separater Aspekt im Bereich der interkulturellen kommunikativen  Kompetenzerwartungen aufgeführt wird, wohingegen z. B. in den Fächern Spanisch und Französisch der Umweltschutz als Teilaspekt im Bereich „Lebenswirklichkeit“ erscheint. Auch ist es für den VBE nicht nachvollziehbar, dass im Fach Russisch der Bereich des Umweltschutzes ausschließlich unter der Perspektive des Konsum- und Freizeitverhaltens aufgeführt wird, was der Realität der Umweltproblematiken in Russland nicht entspricht.

Als Einzelaspekt muss hier auch noch erwähnt werden, dass die Begrifflichkeit der „Identität“, die im Fach Russisch im Bereich der fachlichen Konkretisierungen der interkulturellen kommunikativen Kompetenzerwartungen erscheint, für den Leser in der Deutung nicht verständlich ist. Dieser Begriff benötigt eine erklärende Definition.

Besonders kritisiert der VBE die Ausführungen zur interkulturellen kommunikativen Kompetenz. So wird in den Kernlehrplanentwürfen für Französisch und Englisch explizit nur auf westlich geprägte Länder verwiesen. Auf diese Weise kommt die größte Anzahl der Menschen, die diese Sprachen sprechen, in den Lehrwerken nicht vor. Hier wird aus Sicht des VBE eine interkultu-relle Bildung angestrebt, aber nur unzureichend grundgelegt.

Im Kernlehrplanentwurf Englisch findet sich folgende Ausführung: „Durch die Auseinandersetzung mit anglophonen Zielkulturen wird dabei ein interkultureller Diskurs eröffnet, welcher die Lernenden dazu befähigen soll, in einen bewussten Austausch über kulturspezifische Denk- und Lebensweisen, Werte, Normen und Lebensbedingungen der jeweiligen Zielkultur zu treten. Sie ermöglicht die Orientierung in und Teilnahme an deren gesellschaftlichem und kulturellem Leben, die Entwicklung eigener Sichtweisen, Wertvorstellungen und die kritisch-reflexive Ausei-nandersetzung mit diesen in Abgrenzung und Ablehnung zur eigenen kulturellen Identität. Dabei soll neben den Zielkulturen des Vereinigten Königreichs und der USA mindestens eine weitere Zielkultur Beachtung finden.“ (Zitat aus KLP-Entwurf Englisch Gesamtschule, S. 7)

Aus Sicht des VBE ist hier der interkulturelle Diskurs zu eng, in der Hauptsache auf westliche Kulturen bezogen, gefasst, besonders wenn man bedenkt, dass in den Lehrwerken i.d.R. als dritte Zielkultur Australien behandelt wird. Englisch ist aber ebenso die Amtssprache z.B. in Kenia, Ghana, Nigeria und Ruanda, in Hongkong und Singapur. Da sich der aktuelle interkulturelle Diskurs auf die gesamte Welt bezieht und nicht nur auf westliche Staaten, entspricht der vorgelegte Kernlehrplanentwurf hier nicht den tatsächlichen Anforderungen unserer Gesellschaft und bedarf einer Anpassung. Es entspricht nicht den Anforderungen eines Kernlehrplans im Jahr 2021, wenn z. B. die größte Gruppe von englischsprechenden Menschen in den Staaten Afrikas nicht im Ansatz erwähnt werden.

Im Gegensatz hierzu wirft der Kernlehrplanentwurf für das Fach Spanisch einen Blick auf Lateinamerika und würdigt damit den Kontinent, auf dem die meisten Sprecherinnen und Sprecher dieser Sprache leben.

Zum Kernlehrplanentwurf Englisch weist der VBE auf folgende Bereiche hin:

Positiv wird bewertet, dass
• der grundsätzliche Aufbau dem der aktuellen Kernlehrpläne Englisch für die Sekundarstufe I entspricht.
• die Kernlehrplanentwürfe der verschiedenen Schulformen recht gut aufeinander abgestimmt sind.
• die Kompetenzerwartungen sich sowohl am Ende der Erprobungsstufe als auch am Ende der Sekundarstufe I am GeR (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) orientieren und transparent, nachvollziehbar und realistisch formuliert sind.
• die Kompetenzerwartungen für die Schülerinnen- und Schülergruppe mit einem erwarteten Hauptschulabschluss nach Jahrgang 10 (in den Schulformen Haupt-, Gesamt- und Sekundarschule) angemessen sind.
• die gelisteten fachlichen Konkretisierungen den Fachkolleginnen und Fachkollegen für die Erarbeitung der schulinternen Arbeitspläne eine hilfreiche Orientierung geben.

Der VBE weist auf folgende Problematiken hin:

Durch den Verzicht der Formulierung der Kompetenzerwartungen am Ende der Doppeljahrgangsstufe 7/8 fehlt für die schulinternen Arbeitspläne die Orientierung für die Differenzierung in den Grund- und E-Kursen bis Jahrgang 9 in den Schulformen, in denen diese Kurse eingerichtet sind.
Im Hinblick auf die Lernstandserhebungen im Jahrgang 8 (VERA 8) entsteht durch die Neustrukturierung eine Unwägbarkeit, die fachlichen Erwartungen der Lernstandserhebungen in die schulischen Arbeitspläne einzuarbeiten. Diese Problematik bezieht sich insbesondere auf die zu erreichenden Kompetenzen im Bereich Grammatik. Hier ist auffällig, dass die fachlichen Konkretisierungen „(…) present perfect, will-future, going to future (…), conditional sentences (type 1), (…) direct speech“ in der Schulform Realschule bereits am Ende der Erprobungsstufe aufgeführt werden, während ihre Erreichung in den anderen Schulformen erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 erwartet wird. Sollten diese jedoch in den Lernstandserhebungen als bekannt vorausgesetzt werden, müssen sie bis zum Beginn der Jahrgangsstufe 8 erworben werden.

Der Kernlehrplanentwurf birgt aus Sicht des VBE die deutliche Gefahr, dass es vermehrt Schülerinnen und Schüler an der Schulform Realschule geben wird, die ohne Abschluss die Schule verlassen. Zwar kann an einer Realschule ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Abschluss vergeben werden, aber die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Zensuren auf der Grundlage des Kernlehrplans Englisch für die Realschule und nicht auf der Grundlage des Kernlehrplans Englisch für Haupt-, Gesamt- und Sekundarschule. Hier weist der VBE darauf hin, dass auch im Kernlehrplanentwurf für die Realschule Kompetenzerwartungen am Ende des Jahrgangs 9 aufgeführt werden müssen, die für einen Hauptschulabschluss maßgeblich sind. Nach dem GeR müssten sich diese auf dem Niveau A2 bewegen.

Weiterhin kritisiert der VBE die nicht ausreichende Beachtung der Fähigkeiten leistungsstarker Schülerinnen und Schüler in den Haupt-, Gesamt- und Sekundarschulen in der Erprobungsstufe. Während man erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Realschule am Ende der Erprobungsstufe das Referenzniveau A2 des GeR erreichen, wird in den Haupt-, Gesamt- und Sekundarschulen das Referenzniveau A1 mit Anteilen von A2 des GeR aufgeführt. Um auch leistungsstarken Schülerinnen und Schülern, die sich in allen Schulformen befinden, gerecht zu werden, sollte aus Sicht des VBE ein deutlicher Hinweis in die Kernlehrplanentwürfe der Haupt-, Gesamt- und Sekundarschulen aufgenommen werden, dass das Referenzniveau A2 des GeR auch in diesen Schulformen bei Bedarf berücksichtigt werden soll und angestrebt werden kann.

Warum unter 2.4.2 „Sprechen: Zusammenhängendes Sprechen (am Ende der Erprobungsstufe)“ die Kompetenzerwartung „nacherzählend und zusammenfassend“ ausschließlich bei der Schulform Hauptschule fehlt, erschließt sich dem VBE nicht.

Der VBE weist auf eine Problematik hin, die sich in den formulierten Kompetenzerwartungen im Kernlehrplanentwurf Englisch am Ende der Sekundarstufe I zeigen. Die Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 10 Typ B der Hauptschulen besuchen, schreiben die gleichen Zentralen Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss wie die anderen Schulformen. Demzufolge müssten sich hier auch die aufgeführten Kompetenzerwartungen in den verschiedenen Schul-formen entsprechen.

Zwei kurze redaktionelle Anmerkungen:

- Trennungsfehler in „Aussprache und Intonation“, Englisch, alle Schulformen: Aussagesätze (HS-S. 18; RS-S.17; Gesamt-, Sekundarschule-S.17)
- Falsche Schreibweise in „Aussprache und Intonation“, Englisch, Hauptschule, Fachliche Konkretisierungen: Diphthong (S. 28)

Fazit:

Insgesamt stellt der VBE fest, dass die notwendigen Vorarbeiten für die Implementierung der Kernlehrplanentwürfe nicht ausreichend abgeschlossen sind. Es fehlen aktuell noch die für die schulische Arbeit wichtigen Unterstützungsangebote. Auch bedeutet es für die Kolleginnen und Kollegen einen größeren, auch zeitlichen Arbeitsaufwand, die „Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und aktuelle Entwicklungen“ in die schulinternen Arbeitspläne zu implementieren. Daher fordert der VBE, den Start der Implementierung zu verschieben und an geeigneter Stelle die notwendigen zeitlichen Ressourcen, z.B. in Form von zusätzlichen Pädagogischen Tagen zur Verfügung zu stellen.


Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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